RSEB 2023 bekannt gegeben

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Datum 29. August 2023 die neuen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB – bekannt gegeben (VkBl. 2023 Heft 18 S. 515). Die Richtlinien berücksichtigen

  • die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 227),
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 174),
  • die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 174)
    und
  • die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Gleichzeitig werden die RSEB vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 S. 375) aufgehoben.

Der Wortlaut der RSEB 2023 wird in einem Sonderdruck (B 2207) veröffentlicht.

Information in eigener Sache:
Die aktuelle RSEB 2023 und zahlreiche nationale Vorschriften in der aktuellen Fassung (u.a. GGVSEB, GGAV und GbV) finden Sie natürlich vollständig abgedruckt in unseren beiden Werken Gefahrgut Straße 2023 – 2. Auflage und Gefahrgut Straße / Schiene – 2. Auflage. Beide Werke befinden sich gerade im Druck und werden Mitte Oktober erhältlich sein! Bestellen Sie also noch schnell vor, damit Sie die Werke nach Erscheinen direkt in Ihren Händen halten können.

Klicken Sie einfach auf die Produktabbildung unten und schon gelangen Sie auf die Produktseite in unserem Online-Shop.