Gefahrgutklasse 2: Gase
Die Gefahrgutklasse 2 umfasst reine Gase und Gasgemische. Dabei sind Gase Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder die bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. Gase werden entsprechend den Eigenschaften in die Gruppen
A = erstickend, O = oxidierend, F = entzündbar oder T = giftig bzw. einer Kombination dieser Gruppen zugeordnet (z.B. TF = giftig, entzündbar oder TOC = giftig, oxidierend, ätzend).
Darüber hinaus werden Gase aufgrund des Aggregatzustands u.a. in verdichtete Gase, verflüssigte Gase, gelöste Gase usw. unterteilt.
Die Gefahrgutklasse 2 besteht aus der Unterklasse 2.1 für entzündbare Gase, Unterklasse 2.2 für nicht entzündbare, nicht giftige Gase und Unterklasse 2.3 für giftige Gase.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 2: Wasserstoff, Helium oder Chlor.
Anwendungsbeispiele:
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