Gefahrgutklasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
![](https://gefahrzettel24.de/wp-content/uploads/2023/06/Klasse_3-300x300.jpg)
![](https://gefahrzettel24.de/wp-content/uploads/2023/06/Klasse_3-w-300x300.jpg)
Die Gefahrgutklasse 3 enthält Stoffe und Gegenstände, die gemäß Definition im ADR „flüssig“ sind, die einen bestimmten Dampfdruck haben und die einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Jedoch zählen auch flüssige Stoffe und feste Stoffe im geschmolzenen Zustand mit einem Flammpunkt über 60 °C zu der Gefahrgutklasse 3. Auch desensibilisierte explosive flüssige Stoffe, also Stoffe, die zur Unterdrückung der explosiven Eigenschaften z.B. in Wasser gelöst wurden, zählen zur Gefahrgutklasse 3.
Stoffe und Gegenstände der Klasse 3 lassen sich in die Kategorien F (hier wiederum in F1 bis F3), FT (wiederum in FT1 und FT2), FC, FTC und D unterteilen. Außerdem müssen Gefahrgüter der Klasse 3 einer Verpackungsgruppe zugeordnet werden. Dabei gibt es die Verpackungsgruppe I, Verpackungsgruppe II und Verpackungsgruppe III.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 3: Benzin oder Alkohol.
Anwendungsbeispiele:
![](https://gefahrzettel24.de/wp-content/uploads/2023/06/DSC03891-1024x768.jpg)
![](https://gefahrzettel24.de/wp-content/uploads/2023/06/DSC03904-1024x768.jpg)
Bei uns erhältlich als:
![](https://gefahrzettel24.de/wp-content/uploads/2023/06/Kino-Klappe_bea-254x300.jpg)