Gefahrgutklasse 5.2: Organische Peroxide
Zur Gefahrgutklasse 5.2 zählen organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide. Ein organisches Peroxid fällt unter die Klasse 5.2, wenn es mehr als 1 % Aktivsauerstoff bei mehr als 1 % Wasserstoffperoxid enthält oder wenn es mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff bei mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthält.
Organische Peroxide können sich durch Wärme, Kontakt zu Verunreinigungen, Reibung oder Stöße exotherm zersetzen. Diese Stoffe der Klasse 5.2 werden unterteilt in organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist (P1) und in organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (P2). Letztere sind für die Beförderung im Eisenbahnverkehr nicht zugelassen.
Beispiel für Gefahrgut der Klasse 5.2: Dibenzoylperoxid.
Anwendungsbeispiel:
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