Gefahrgutklasse 7: Radioaktive Stoffe
Die Gefahrgutklasse 7 umfasst radioaktive Stoffe. Das sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, welche bestimmte Werte der Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität pro Sendung überschreiten. Anhand des Inhalts, der Aktivität und der Transportkennzahl wird einem Versandstück mit Gefahrgut der Klasse 7 eine entsprechende Kategorie I bis III zugeteilt. Die Zuordnung in die Kategorien I bis III entscheidet auch über die Verwendung des jeweiligen Gefahrzettels 7A bis 7C. Spaltbare Stoffe werden durch den Gefahrzettel 7E gekennzeichnet. Auf diesem Gefahrzettel wird zusätzlich auf die Kritikalitätssicherheitskennzahl verwiesen.
Je nach Aktivität der radioaktiven Stoffe werden auch Bedingungen an die Versandstückarten gestellt. Bei geringer Aktivität kann auf sogenannte IP-Versandstücke zurückgegriffen werden. Mit steigender Aktivität müssen jedoch Typ-A-Verpackungen (mittlere Aktivität) bis Typ-C-Verpackungen (unbegrenzte Aktivität) genutzt werden.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 7: Uran oder Plutonium.
Anwendungsbeispiele:
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