Gefahrgutklasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Stoffe, die der Gefahrgutklasse 5.1 zugeordnet werden, können durch die Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe unterstützen. Die Unterteilung innerhalb der Klasse erfolgt auch wieder aufgrund des Kriteriums, ob ein Stoff eine Nebengefahr hat oder nicht und weiterhin, ob ein Stoff flüssig oder fest ist.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse 5.1: Wasserstoffperoxid oder ammoniumnitrathaltiges Düngemittel.

Anwendungsbeispiele:

Bei uns erhältlich als:

Einzelblatt
10 x 10 cm
Einzelblatt
25 x 25 cm
Einzelblatt
30 x 30 cm
Rolle Haftpapier
10 x 10
cm
Rolle PE-Folie
10 x 10
cm