Gefahrgutklasse 6.1: Giftige Stoffe
Stoffe der Gefahrgutklasse 6.1 sind Stoffe, die schon bei einmaliger oder kurzer Einwirkung durch Einatmen, Absorption durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können. Dabei werden die Stoffe den Verpackungsgruppen I, II und III zugeordnet, wobei die Verpackungsgruppe I sehr giftige Stoffe umfasst, die Verpackungsgruppe II giftige Stoffe umfasst und der Verpackungsgruppe III schwach giftige Stoffe zugeordnet werden.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 6.1: Arsen oder Pestizide.
Anwendungsbeispiel:
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