Gefahrgutklasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Unter die Gefahrgutklasse 1 fallen explosive Stoffe und pyrotechnische Sätze und Gegenstände mit Explosivstoff. Explosive Stoffe können in festem oder flüssigem Zustand vorliegen und erzeugen durch chemische Reaktion Zerstörungen in der Umgebung. Pyrotechnische Sätze hingegen erzeugen durch nicht detonative Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch. Gegenstände mit Explosivstoff enthalten einen oder mehrere explosive Stoffe oder pyrotechnische Sätze.
Gefahrgut der Klasse 1 muss einer von 6 Unterklassen zugeordnet werden. Die Unterklassen gehen von 1.1 bis 1.6. Unterklasse 1.1 umfasst z.B. Schwarzpulver. Güter der Unterklasse 1.1 sind massenexplosionsfähig, d.h. eine Explosion in diesem Fall erfasst nahezu die gesamte Ladung. Außerdem muss eine Zuordnung in eine von 13 Verträglichkeitsgruppen geschehen. Die Verträglichkeitsgruppen sind: A, B, C, D, E, F, G, H, J, K, L, N und S.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 1: Sprengstoff oder Feuerwerkskörper.
Anwendungsbeispiel:
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