Gefahrgutklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Die Gefahrgutklasse 9 umfasst die Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die aber aufgrund der Kriterien nicht den anderen Gefahrgutklassen zugeordnet werden können. Gefahrgütern der Klasse 9 werden verschiedene Klassifizierungscodes zugeteilt (M1 bis M11). Innerhalb der Gefahrgutklasse 9 gibt es den Gefahrzettel Muster 9 und den Gefahrzettel Muster 9A.
Gemäß 5.3.1.1.4 ADR muss bei Verwendung von Placards das Muster 9 genutzt werden. Der Gefahrzettel nach Muster 9A darf nicht für Zwecke des Anbringens von Placards verwendet werden!
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 9: Trockeneis oder Lithiumbatterien.
Anwendungsbeispiele:
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