Gefahrgutklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Die Gefahrgutklasse 9 umfasst die Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die aber aufgrund der Kriterien nicht den anderen Gefahrgutklassen zugeordnet werden können. Gefahrgütern der Klasse 9 werden verschiedene Klassifizierungscodes zugeteilt (M1 bis M11). Innerhalb der Gefahrgutklasse 9 gibt es den Gefahrzettel Muster 9 und den Gefahrzettel Muster 9A.

Gemäß 5.3.1.1.4 ADR muss bei Verwendung von Placards das Muster 9 genutzt werden. Der Gefahrzettel nach Muster 9A darf nicht für Zwecke des Anbringens von Placards verwendet werden!

Beispiele für Gefahrgut der Klasse 9: Trockeneis oder Lithiumbatterien.

Anwendungsbeispiele:

Bei uns erhältlich als:

Einzelblatt
10 x 10 cm
Einzelblatt
25 x 25 cm
Rolle Haftpapier
5 x 5
cm
Rolle Haftpapier
10 x 10
cm
Rolle PE-Folie
10 x 10
cm