Gefahrgutklasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe

Die Gefahrgutklasse 4.2 beinhaltet pyrophore Stoffe und selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände. Pyrophore Stoffe sind Stoffe, Gemische und Lösungen, die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen entzünden. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände können sich ebenfalls in Berührung mit Luft selbst erhitzen, allerdings erst nach einem längeren Zeitraum und in größerer Menge. Innerhalb der Klasse 4.2 gibt es Unterteilungen in S (hier wird weiter unterteilt in S1 bis S6), SW, SO, ST (weitere Unterteilung in ST1 bis ST4) und SC (Unterteilung in SC1 bis SC4).

Beispiele für Gefahrgut der Klasse 4.2: Krillmehl oder weißer Phosphor.

Anwendungsbeispiele:

Bei uns erhältlich als:

Einzelblatt
10 x 10 cm
Einzelblatt
25 x 25
cm
Rolle Haftpapier
10 x 10
cm
Rolle PE-Folie
10 x 10
cm