Gefahrgutklasse 4.1:
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Zur Gefahrgutklasse 4.1 gehören leicht brennbare feste Stoffe und Gegenstände, selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe, polymerisierende Stoffe, desensibilisierte explosive feste Stoffe und mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe. Leicht brennbare feste Stoffe sind Stoffe, die durch Kontakt mit einer Zündquelle leicht entzündet werden können. Selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe sind thermisch instabile Stoffe, die sich auch ohne Beteiligung von Sauerstoff zersetzen können. Desensibilisierte explosive feste Stoffe sind Stoffe, die mit Wasser oder mit Alkoholen verdünnt wurden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken.
Beispiele für Gefahrgut der Klasse 4.1: Streichhölzer.
Anwendungsbeispiel:
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