Gefahrgutklasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe

Zur Gefahrgutklasse 6.2 gehören Stoffe, von denen bekannt ist oder von denen anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Zu den Krankheitserregern zählen Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Parasiten oder Pilze. Innerhalb der Klasse 6.2 erfolgt eine Unterteilung in die Gruppen I1 (ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen), I2 (ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere), I3 (klinische Abfälle) und I4 (biologische Stoffe). Außerdem werden ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 in die Kategorien A oder B eingeordnet. Dabei sind Stoffe der Kategorie A solche, die bei Exposition bei gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder lebensbedrohliche bzw. tödliche Krankheiten hervorrufen können. Stoffe der Kategorie B sind solche, die nicht der Kategorie A zuzuordnen sind.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse 6.2: Medizinische Abfälle.

Anwendungsbeispiele:

Bei uns erhältlich als:

Einzelblatt
10 x 10 cm
Einzelblatt
25 x 25 cm
Einzelblatt
30 x 30 cm
Rolle Haftpapier
10 x 10
cm
Rolle PE-Folie
10 x 10
cm