Irland zeichnet M346
Die Multilaterale Vereinbarung M346 „Beförderung von Farbresten (Abfall)“ – vorgeschlagen von Deutschland am 25. Mai 2022 und gegengezeichnet von Frankreich, Schweden und Luxemburg – wurde nun auch von Irland gegengezeichnet.
Abweichend von Abschnitt 3.2.1 des ADR (Tabelle A, Gefahrgutliste), Kapitel 3.3, Kapitel 4.1, Abschnitt 5.4.1 und Kapitel 7.3 dürfen Abfälle, die aus Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten bestehen, unter den Vorschriften für die UN 1263, Verpackungsgruppe II, bzw. der UN 3082 befördert werden. Zusätzlich zu den Vorschriften für UN 1263, Verpackungsgruppe II, und für UN 3082 dürfen Abfälle auch unter den Bedingungen, die in der M346 genannt werden, verpackt und befördert werden.
Die M346 gilt bis zum 31. Juli 2025.