Island zeichnet M347

Die Multilaterale Vereinbarung M347 „Beförderung des Affenpockenvirus“ – vorgeschlagen von Deutschland am 27. Juni 2022 und gegengezeichnet vom Vereinigten Königreich, von Norwegen, Belgien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Schweden, Finnland, Luxemburg und Polen – wurde nun auch von Island gegengezeichnet.

Abweichend von Absatz 2.2.62.1.4.1, Abschnitt 3.2.1 (Tabelle A, Verzeichnis der gefährlichen Güter) und Kapitel 4.1 des ADR, dürfen ansteckungsgefährliche Stoffe, welche den Affenpockenvirus enthalten, mit Ausnahme von Kulturen des Affenpockenvirus, unter der UN-Nummer 3373 bzw. der UN-Nummer 3291 befördert werden. Im Beförderungspapier muss vom Absender entsprechend „Beförderung gemäß der Multilateralen Vereinbarung M347“ vermerkt sein.

Die M347 gilt bis zum 31. Dezember 2025.