Fehlerverzeichnis 3 zum RID bekannt gemacht
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zum 17. August 2023 das Fehlerverzeichnis 3 zur Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID 2021) sowie zu den mit der 23. RID-Änderungsverordnung veröffentlichten Änderungen des RID bekannt gemacht (BGBl. 2023 II Nr. 249 vom 23.08.2023).
Das Fehlerverzeichnis 3 ist in Französisch und Deutsch verfasst und umfasst insgesamt 5 Seiten. Die deutsche Fassung des RID ist in den Kapiteln 1.8 und 5.3 von den kleineren Änderungen betroffen.
In Kapitel 1.8 werden an mehreren Stellen die Begriffe „Genehmigungsbescheinigung“ und „Genehmigung“ durch die Begriffe „Zulassungsbescheinigung“ bzw. „Zulassung“ ersetzt. In Kapitel 5.3 werden Absatzbezeichnungen hinzugefügt.